Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem …Art 7
Stand: 02.08.2026
Die Regelung der Staatsleistungen an das Bistum Magdeburg bleibt weiteren Verträgen zwischen den jeweils beteiligten Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Freistaat Sachsen und der Katholischen Kirche vorbehalten.