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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land BrandenburgArt 6 Theologische Ausbildung an Hochschulen des Landes
Stand: 02.08.2026
Beabsichtigt das Land, einen Ausbildungsgang in katholischer Theologie und Religionspädagogik oder andere Studiengänge in der katholischen Theologie an einer Hochschule des Landes einzurichten, so wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Katholischen Kirche getroffen.