Art 6 VT-ID242586 (Brandenburg) — Theologische Ausbildung an Hochschulen des Landes

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beabsichtigt das Land, einen Ausbildungsgang in katholischer Theologie und Religionspädagogik oder andere Studiengänge in der katholischen Theologie an einer Hochschule des Landes einzurichten, so wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Katholischen Kirche getroffen.