Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die …

Art 7 Vertragsdauer

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237590/7#abs-1 (1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237590/7#abs-2 (2) Nach Ablauf von drei Jahren kann jedes Land den Vertrag zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit einer Frist von 24 Monaten kündigen.

Art 6 Art 8