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Art 7 VT-ID237590 (Brandenburg) — Vertragsdauer

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Nach Ablauf von drei Jahren kann jedes Land den Vertrag zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit einer Frist von 24 Monaten kündigen.