Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung
Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die …Art 1 Zweck und Grundlage des Vertrages
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237590/1#abs-1 (1) Dieser Vertrag regelt die länderübergreifende Unterbringung von Sicherungsverwahrten in einem Vollzugsverbund mit dem Ziel, durch Schwerpunktsetzung differenzierte Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237590/1#abs-2 (2) Der Vollzug der Sicherungsverwahrung richtet sich nach den bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Sinne eines einerseits freiheitsorientierten und therapiegerichteten, andererseits auf die Sicherheit der Bevölkerung ausgerichteten Gesamtkonzepts.