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Art 1 VT-ID237590 (Brandenburg) — Zweck und Grundlage des Vertrages

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Vertrag regelt die länderübergreifende Unterbringung von Sicherungsverwahrten in einem Vollzugsverbund mit dem Ziel, durch Schwerpunktsetzung differenzierte Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen.

(2) Der Vollzug der Sicherungsverwahrung richtet sich nach den bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Sinne eines einerseits freiheitsorientierten und therapiegerichteten, andererseits auf die Sicherheit der Bevölkerung ausgerichteten Gesamtkonzepts.