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Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder …

Art 9

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237588/9#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237588/9#abs-2 (2) Die Errichtung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes erfolgt zum 1. Januar 2005.

Für das Land Berlin:

Die Senatorin für Justiz

Karin Schubert

Für das Land Brandenburg:

Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten

Barbara Richstein

zum Gesetz

Art 8