(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
(2) Die Errichtung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes erfolgt zum 1. Januar 2005.
Für das Land Berlin:
Die Senatorin für Justiz
Karin Schubert
Für das Land Brandenburg:
Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten
Barbara Richstein
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