Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder …Art 6
Stand: 02.08.2026
Mit der Errichtung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes tritt dieses an die Stelle der Justizprüfungsämter Berlin und Brandenburg.