Art 6 VT-ID237588 (Brandenburg)

Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit der Errichtung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes tritt dieses an die Stelle der Justizprüfungsämter Berlin und Brandenburg.