Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
VT-ABKETHIKKPRAEIMPL_2014§ 9 Gesamtschuldnerische Haftung
Stand: 21.08.2026
Für Ansprüche aus Schadenersatzforderungen gegenüber der Ethikkommission haften die am Abkommen beteiligten Länder gesamtschuldnerisch im Verhältnis zueinander entsprechend den jeweiligen Länderanteilen des Königsteiner Schlüssels in der jeweils geltenden Fassung.