Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
VT-ABKETHIKKPRAEIMPL_2014§ 8 Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Ethikkommission
Stand: 21.08.2026
Gegen ablehnende Entscheidungen von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik steht den Antragsberechtigten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Ein Vorverfahren im Sinne des § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.