§ 9 VT-ABKETHIKKPRAEIMPL_2014 (Brandenburg) — Gesamtschuldnerische Haftung

Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Ansprüche aus Schadenersatzforderungen gegenüber der Ethikkommission haften die am Abkommen beteiligten Länder gesamtschuldnerisch im Verhältnis zueinander entsprechend den jeweiligen Länderanteilen des Königsteiner Schlüssels in der jeweils geltenden Fassung.