Gesetze / EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz
EU-VSchDG§ 27 Kostentragung und -festsetzung
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 20.02.2025 – I ZB 26/24Untersagung einer Werbung für Fernbusreisen mit den Bezeichnungen "umweltfreundlich" ("milieuvriendelijk") und/oder "klimafreundlich" ("klimaatvriendelijk") durch das Umweltbundesamt; Ermittlung ausländischen Rechts - Fernbus in BelgienZitiert von 10
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Im Beschwerdeverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Hat ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Verschulden veranlasst, so sind ihm die Kosten aufzuerlegen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend.