Gesetze / Vorsorgeregister-Verordnung VRegV § 9 Betreuungsverfügungen Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 02.12.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.