§ 2 Anspruchsvoraussetzungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BSG, 24.09.2008 – B 12 R 10/07 RRentenversicherungspflicht: Voraussetzungen der Einordnung einer Arbeitgeberleistung als Vorruhestandsgeld im Sinne von § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- BSG, 03.12.2009 – B 11 AL 40/08 RZitiert von 2
- BAG, 10.05.2007 – 2 AZR 263/06Zitiert von 6
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 – L 8 R 437/05
- BAG, 16.07.2008 – 7 AZR 278/07Sachgrundlose Befristung: Keine Verletzung des Anschlussverbots bei Vorbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BSG, 01.02.2005 – B 8 KN 6/04 RZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 28.02.2024 – 9 Sa 634/23
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 – 5 Sa 2073/15 (vormals 20 Sa 610/15), 5 Sa 2073/15, 20 Sa 610/15
- BSG, 31.10.2002 – B 4 RA 15/01 REntschädigungsrente: Anspruch auf Aufhebung der Aberkennung wegen unterbliebener Anhörung durch das Bundesversicherungsamt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 VRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VRG/2#abs-1 (1) Der Anspruch auf den Zuschuß setzt voraus, daß
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VRG/2#abs-2 (2) Den in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b genannten Leistungen stehen vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens gleich, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer in der vorhergehenden Beschäftigung (Absatz 1 Nr. 2) von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit war.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VRG/2#abs-3 (3) Bei der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 2 bleiben Beschäftigungszeiten unberücksichtigt, für die kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, soweit diese Zeiten jeweils vier Wochen überschreiten. Satz 1 gilt nicht, wenn für diese Zeiten Lohnersatzleistungen gezahlt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VRG/2#abs-4 (4) Der Anspruch auf den Zuschuß besteht nicht, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus erhält.