Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Verlorenwasserbach Oberlauf“
VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF§ 3 Schutzzweck
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/3#abs-1 (1) Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist
die Erhaltung und Entwicklung des stark mäandrierenden, sommerkühlen, von Einträgen weitgehend unbelasteten Baches einschließlich seiner Quellbereiche mit Quellmooren und Quellwiesen und der ihn umgebenden Naturräume;
die Erhaltung und Entwicklung als Lebensraum wild wachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Torfmoosquellmooren, Quellerlenbrüchen, Erlen- Eschenbruchwäldern, Birken-Moorwäldern, Feuchtwiesen mit Großseggenrieden, kleinflächig ausgeprägten Sandtrockenrasen sowie naturnahen Stieleichenmischwäldern;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensbeziehungsweise Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender in ihrem Bestand bedrohter Tierarten, wie Säugetier-, Vogel-, Reptilien-, Amphibien-, Fischarten und Wirbellosen (Libellen, Stein-, Köcher-, Eintagsfliegen, Strudelwürmer); darunter nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützter Arten, beispielsweise Fledermäuse (Chiroptera), Eisvogel (Alcedo atthis), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Mittelspecht (Dendrocopus medius), Moorfrosch (Rana arvalis), Edelkrebs (Astacus astacus) und Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltoni);
die Erhaltung und Entwicklung der standorttypischen, bachbegleitenden Waldbestände sowie der sie umgebenden strukturreichen Mischwälder;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Bestandteil des Fließgewässersystems des nördlichen Fläming sowie als wesentlichen Teil des Biotopverbundes mit der Buckau und der Havel;
die Erhaltung des Gebietes aus wissenschaftlichen Gründen, insbesondere zur Untersuchung der Bachlebensgemeinschaften und der Entwicklung der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Biotope;
die Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der für den Hohen Fläming typischen strukturreichen hügeligen Landschaft mit einem naturnahen Fließgewässer, abwechslungsreichen Wäldern und artenreichen Feuchtwiesen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/3#abs-2 (2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Verlorenwasserbach Oberlauf“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes), das einen Teil des ehemaligen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Verlorenwasserbach“ umfasst, mit seinen Vorkommen von
Flüssen der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae), Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), Übergangs- und Schwingrasenmooren, Kalkreichen Niedermooren und Alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Quercus robur als natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes;
Moorwäldern und Auenwäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritären natürlichen Lebensraumtypen im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes;
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter (Lutra lutra), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Kammmolch (Triturus cristatus) und Bachneunauge (Lampetra planeri) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/3#abs-3 (3) Schutzzweck für die Schutzzone 1 ist darüber hinaus die Erhaltung und die natürliche Entwicklung der Sickerquellen im Quellgebiet Kreuzwitz (Teilfläche 1) und deren Umgebung als Lebensräume und Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten in Abhängigkeit von den sich natürlicherweise verändernden hydrologischen Verhältnissen sowie der naturnahen, mäandrierenden Bachabschnitte in der Verlorenwasserlake (Teilfläche 2) mit ihrer natürlichen Fließdynamik und ihren strukturreichen Ufergehölzen und Moorwäldern.