Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Verlorenwasserbach Oberlauf“
VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 222 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Belzig
Lübnitz
1;
Belzig
Werbig
1, 2, 3, 10;
Gräben
Gräben
5, 8.
Zur Orientierung sind dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Naturschutzgebietes als Anlage 1 und eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in der „Topografischen Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet‚ Verlorenwasserbach Oberlauf‘ “ (Blatt 1 bis 3), Maßstab 1 : 10 000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Verlorenwasserbach Oberlauf‘“ (Blatt 1 bis 4) mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (Siegelnummer 25) versehen und vom Siegelverwahrer am 11. März 2005 unterschrieben worden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/2#abs-3 (3) Innerhalb des Naturschutzgebietes sind drei Zonen mit unterschiedlichen Beschränkungen der Nutzungen festgesetzt.
Als Zone 1 ist ein Naturentwicklungsgebiet im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, das der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen ist und in dem die Lebensräume und Lebensgemeinschaften langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben, festgesetzt. Die Zone 1, die aus den Teilflächen 1 „Quellgebiet Kreuzwitz“ und 2 „Verlorenwasserlake“ besteht, umfasst rund 45 Hektar und liegt in folgenden Fluren:
Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Belzig
Lübnitz
1;
Gräben
Gräben
5, 8;
Belzig
Werbig
10.
In den Zonen 2 und 3 gelten unterschiedliche Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Zone 2 umfasst rund 29,5 Hektar und liegt in folgenden Fluren:
Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Belzig
Werbig
2, 3, 10;
Gräben
Gräben
5, 8.
Die Zone 3 umfasst rund 147,5 Hektar und liegt in folgenden Fluren:
Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Belzig
Werbig
1, 2, 3, 10;
Belzig
Lübnitz
1;
Gräben
Gräben
5, 8.
Die Grenzen der Zonen 1 bis 3 sind in den topografischen Karten und in den Liegenschaftskarten gemäß Absatz 2 eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSG_VERLORENWASSERBACH_OBERLAUF/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.