Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Trautzke-Seen und Moore“
VO-NSGTRAUTZKESEEN§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTRAUTZKESEEN/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 68 Hektar. Es umfasst folgende Flächen in der Gemeinde Henzendorf:
Gemarkung: Flur: Flurstücke:
Henzendorf
3
9 und 16 jeweils teilweise;
4
1/1 teilweise, 1/2, 1/3, 63 teilweise, 64 teilweise.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTRAUTZKESEEN/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100 000, einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTRAUTZKESEEN/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Oder-Spree, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.