Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGTRAUTZKESEEN · GVBl.II/02, [Nr. 12] S.242
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Trautzke-Seen und Moore“
11 Normen · Ausgangsfassung vom 05.03.2002 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 7 Befreiungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln
- § 11 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 11 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 7 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
19.01.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 19. Januar 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 6], S.4)
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Historischer Änderungsnachweis
09.11.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.11.2015, Artikel 8
§ 3 geändert
GVBl. II 2015, Nr. 56, S. 4
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).