Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Trautzke-Seen und Moore“
VO-NSGTRAUTZKESEEN§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Partieller Aushieb von Kiefernanflug und Beseitigen des Totholzes von den Torfmoorkörpern.
Umbau der Kiefernreinbestände in Mischwaldbestände gemäß standörtlicher Bedingungen unter Berücksichtigung der geschützten Wacholdergebüsche, Kiefernwälder trocken-warmer Standorte und Zwergstrauch-Kiefernwälder.
Eine möglichst extensive fischereiliche Bewirtschaftung der Gewässer, die sich an einer Verringerung der organischen Belastung der Oberflächengewässer orientiert.