Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stintgraben“
VO-NSGSTINTGRABEN§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGSTINTGRABEN/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 104 Hektar. Es umfaßt im Gebiet der Gemeinde Groß Köris die Gemarkungen
Klein Köris
Flur 2
Flurstücke 120-123, 124/1, 125-128, 130-143, 144/2, 153, 154, 156/2, 184, 187, 188, 192-196, 119 anteilig (nur Grünlandanteil), 129 anteilig (nur Westspitze), 146-148, 155, 158 jeweils anteilig (nur Grünlandanteil), 223 (Landstraße);
Flur 3
Flurstücke 65-78, 80-89, 58 anteilig (nur Grünlandanteil), 90 anteilig (nur Grünlandanteil);
Flur 4
Flurstücke 3-22, 25, 2 anteilig (nur Grünlandanteil), 23 anteilig (nur Südostbereich), 30 anteilig(Südostspitze, im Westen begrenzt durch den Waldweg);
Flur 8
Flurstücke 18, 49, 50, 52-79, 47/2 anteilig (Weg);
Löpten
Flur 6
Flurstück 2/1;
Flur 7
Flurstücke 88/1, 92, 87/2 anteilig (nur Ostspitze, begrenzt durch den Waldrand), 88/2 anteilig (ohne Nordoststecke, begrenzt durch die Nutzungsartengrenze Wald/Grünland), 89/3 anteilig (ohne Kiefernwald-anteil), 91/2 anteilig (ohne Südostecke und ohne Westbereich, begrenzt durch die Böschungskante zum Feuchtbereich).
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage 1 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGSTINTGRABEN/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten zwei topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 1 und 2 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten sechs Flurkarten mit den Blattnummern 1 bis 6.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGSTINTGRABEN/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.