Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stintgraben“
VO-NSGSTINTGRABEN§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Groß Köris und Löpten (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Stintgraben".