Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“
VO-NSGDOLGENSEE§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1)
Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2)
1. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000
T itel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“
Blattnummer
Unterzeichnung
1
unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR), Siegelnummer 9
2
unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9
3
unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9
4
unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9
2. Flurkarten
Titel: Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“
Blattnummer
Gemarkung
Flur
Maßstab
1:
Unterzeichnung
1
Dolgenbrodt
1
2 500
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995
2
Dolgenbrodt
3
2 500
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995
3
Gussow
3
4 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995.