Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“

VO-NSGDOLGENSEE

§ 10 Inkrafttreten

Brandenburg2 Fassungen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Anlage 1

(zu § 2 Absatz 1)

Anlage 2

(zu § 2 Absatz 2)

1. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

T itel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“

Blattnummer

Unterzeichnung

1

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR), Siegelnummer 9

2

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9

3

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9

4

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9

2. Flurkarten

Titel: Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“

Blattnummer

Gemarkung

Flur

Maßstab

1:

Unterzeichnung

1

Dolgenbrodt

1

2 500

unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995

2

Dolgenbrodt

3

2 500

unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995

3

Gussow

3

4 000

unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995.

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