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# § 10 VO-NSGDOLGENSEE (Brandenburg) — Inkrafttreten

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 21.08.2026 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Anlage 1

(zu § 2 Absatz 1)

Anlage 2

(zu § 2 Absatz 2)

1. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

T itel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“

Blattnummer

Unterzeichnung

1

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR), Siegelnummer 9

2

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9

3

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9

4

unterzeichnet vom Bearbeiter Herrn Dietmar und gesiegelt von der Bearbeiterin Frau Dietel mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9

2. Flurkarten

Titel: Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dolgensee“

Blattnummer

Gemarkung

Flur

Maßstab

1:

Unterzeichnung

1

Dolgenbrodt

1

2 500

unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995

2

Dolgenbrodt

3

2 500

unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995

3

Gussow

3

4 000

unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Lehmann und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 3. Juli 1995.

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Zitiervorschlag: § 10 VO-NSGDOLGENSEE (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 21.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 21.08.2026.

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