Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“
VO-NSGATTERWASCH§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Feuchtwiesen Atterwasch“.