§ 1 VO-NSGATTERWASCH (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Feuchtwiesen Atterwasch“.