Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGATTERWASCH · GVBl.II/04, [Nr. 29] S.750
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“
11 Normen · Ausgangsfassung vom 27.08.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
- § 7 Befreiungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln
- § 11 In-Kraft-Treten
- Anlage 2
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
21.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Juni 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 40], S.2)
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Historischer Änderungsnachweis
19.08.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.08.2015, Artikel 17
§ 3 geändert
GVBl. II 2015, Nr. 40
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).