Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“

VO-NNMGRUENESBAND

§ 5 Trägerschaft

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Träger des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“ sind:

für die Belange des Naturschutzes das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Fachministerium, das für diese Aufgabe von der Verwaltung des Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ unterstützt wird und

für die Belange der Erinnerungskultur das für die Belange der Kultur zuständige Fachministerium.

§ 4 § 6