Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“
VO-NNMGRUENESBAND§ 5 Trägerschaft
Stand: 21.08.2026
Träger des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“ sind:
für die Belange des Naturschutzes das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Fachministerium, das für diese Aufgabe von der Verwaltung des Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ unterstützt wird und
für die Belange der Erinnerungskultur das für die Belange der Kultur zuständige Fachministerium.