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§ 5 VO-NNMGRUENESBAND (Brandenburg) — Trägerschaft

Verordnung zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Träger des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“ sind:

für die Belange des Naturschutzes das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Fachministerium, das für diese Aufgabe von der Verwaltung des Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ unterstützt wird und

für die Belange der Erinnerungskultur das für die Belange der Kultur zuständige Fachministerium.