Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Brandenburg“
VO-NNMGRUENESBAND§ 4 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Das Nationale Naturmonument „Grünes Band Brandenburg“ als Bestandteil des Biotopverbundes und als Landschaft mit Zeugnissen der ehemaligen innerdeutschen Grenze kann entwickelt werden, um auch eine umweltschonende, naturnahe Erholung und die Erlebbarkeit der kulturhistorischen Besonderheiten zu ermöglichen, soweit dies mit dem Schutzzweck nach § 3 vereinbar ist.