Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zur Großen kreisangehörigen Stadt
VO-ID247155§ 1 Statusregelung
Stand: 02.08.2026
Die kreisangehörige Stadt Königs Wusterhausen wird zur Großen kreisangehörigen Stadt bestimmt.
Einzelnorm