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Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zur Großen kreisangehörigen Stadt
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die kreisangehörige Stadt Königs Wusterhausen wird zur Großen kreisangehörigen Stadt bestimmt.
Einzelnorm