Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zur Großen kreisangehörigen Stadt
VO-ID247155§ 2 Inkrafttreten
Stand: 02.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 15. Mai 2019
Der Minister des Innern und für Kommunales
Karl-Heinz Schröter