Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil)
VO-ID212961§ 1
Stand: 02.08.2026
Der in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung veröffentlichte Braunkohlenplan
Tagebau Welzow-Süd,
Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen
Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil), wird hiermit erlassen. Die Anlagen
sind Bestandteil dieser Verordnung.