Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil)

VO-ID212961

§ 1

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Der in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung veröffentlichte Braunkohlenplan

Tagebau Welzow-Süd,

Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen

Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil), wird hiermit erlassen. Die Anlagen

sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2