Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil)
VO-ID212961§ 2
Stand: 02.08.2026
Der
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen
Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer
Teil) wird mit seiner Begründung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg und bei den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz
zur Einsichtnahme für jedermann niedergelegt und kann zusätzlich im Internet
über das Webportal der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingesehen werden.