Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil)

VO-ID212961

§ 2

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Der

Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen

Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer

Teil) wird mit seiner Begründung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Berlin-Brandenburg und bei den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz

zur Einsichtnahme für jedermann niedergelegt und kann zusätzlich im Internet

über das Webportal der Gemeinsamen

Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg eingesehen werden.

§ 1 § 3