§ 1 VO-ID212961 (Brandenburg)

Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil)

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung veröffentlichte Braunkohlenplan

Tagebau Welzow-Süd,

Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen

Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil), wird hiermit erlassen. Die Anlagen

sind Bestandteil dieser Verordnung.