Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“

VO-ID212905

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Auf den Teilflächen 7442 a1, a2, a9, a10, b1, b5 ist bis Ende des Jahres

2018 die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) in Abstimmung mit der

unteren Naturschutzbehörde mechanisch zu entfernen.

Um biotopbeeinträchtigende Mineralisierungsprozesse zu vermeiden, sollen

Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden Wasserstandes umgesetzt werden.

§ 5 § 7