Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“
VO-ID212905§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 02.08.2026
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Auf den Teilflächen 7442 a1, a2, a9, a10, b1, b5 ist bis Ende des Jahres
2018 die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) in Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde mechanisch zu entfernen.
Um biotopbeeinträchtigende Mineralisierungsprozesse zu vermeiden, sollen
Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden Wasserstandes umgesetzt werden.