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§ 1 VO-ID212905 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzwald

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als

Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung

„Naturwald Zootzen“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete

aufgenommen.