Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“
VO-ID212861§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und
Teltow-Fläming wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das
Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Notte-Niederung“.