§ 1 VO-ID212861 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und

Teltow-Fläming wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das

Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Notte-Niederung“.