Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und
Teltow-Fläming wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das
Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Notte-Niederung“.
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und
Teltow-Fläming wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das
Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Notte-Niederung“.