Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“
VO-ID212860§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck
des Landschaftsschutzgebietes ist
die Erhaltung
und Wiederherstellung einer weitgehend unzerschnittenen, strukturreichen,
vielfältigen, offenen, von Ackerflächen geprägten Agrarlandschaft mit einem
hohen Anteil an Strukturelementen wie Hecken, Baumreihen, Einzelgehölzen, Söllen, Gräben, Lesesteinhaufen, Brachen, Randstreifen und
Trockenrasen sowie einer mosaikartigen Nutzungsstruktur als Lebensraum von
Vogelarten wie Wiesenweihe, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan,
Braunkehlchen und Raubwürger sowie als Nahrungsflächen von Vogelarten wie
Weißstorch, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, Rohr- und Wiesenweihe;
die Erhaltung
und Wiederherstellung von landschaftstypischen Alleen, insbesondere von
Eichenalleen und strukturierten Waldrändern mit Eichenanteil, angrenzend an
mineralische Ackerstandorte auch als Lebensraum des Ortolans in seinem
bedeutendsten Vorkommen in Brandenburg;
die Erhaltung
und Wiederherstellung von Trockenrasen mit Dornbüschen und Wildobstbeständen als
Bestandteil einer abwechslungsreichen Landschaft auch als Lebensraum
charakteristischer Tier- und Pflanzenarten, wie zum Beispiel Heidelerche,
Sperbergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger, Zauneidechse, Sand-Strohblume und
Heide-Nelke;
die Erhaltung
und Wiederherstellung landschaftsbildprägender reich strukturierter, naturnaher
Laub- und Laubmischwälder mit hohem Altholzanteil, alten Einzelbäumen,
Überhältern sowie einem hohen Anteil an stehendem und liegendem Totholz auch als
Lebensraum von Schwarzstorch, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, See- und
Fischadler, Schwarz- und Mittelspecht, Zwergschnäpper, Baumfalke und weiteren
waldgebundenen Vogelarten;
die Erhaltung
und Wiederherstellung intakter Bruchwälder und Waldmoore mit naturnahem
Wasserstand und naturnaher Wasserstandsdynamik wegen ihrer Eigenart und
Schönheit auch als Lebensraum insbesondere von Schwarzstorch, Kranich und
Waldwasserläufer;
die Erhaltung
und Wiederherstellung landschaftsästhetisch wertvoller, nährstoffarmer, lichter
und halboffener Kiefernwälder mit Laubholzanteilen und reich gegliederten
Waldrändern sowie Kiefernheiden und -gehölzen als Lebensraum von Ziegenmelker,
Heidelerche, Baumfalke, Wiedehopf, Raubwürger und weiteren Vogelarten;
die Erhaltung
und Wiederherstellung der Löcknitz und der Stepenitz sowie ihrer Nebenflüsse als
gliedernde und verbindende Landschaftselemente mit weitgehend unverbautem,
strukturreichem und naturnahem Erscheinungsbild, ausg eprägter
Gewässerdynamik, Mäander- und Kolkbildungen, Uferabbrüchen, Steilwandbildungen,
Altarmen, Sand- und Kiesbänken auch als Nahrungsgebiet des Schwarzstorches sowie
Lebensraum des Eisvogels und weiterer fließgewässergebundener Vogelarten;
die Erhaltung
und Wiederherstellung intakter Moore, Sümpfe, Torfstiche und Kleingewässer mit
naturnahen Wasserständen und naturnaher Wasserstandsdynamik in ihrer Vielfalt
und landschaftlichen Schönheit auch als Nahrungsgebiet des Schwarzstorches sowie
als Lebensraum von Rohrweihe, Kranich, Waldwasserläufer und weiteren an
Feuchtgebiete gebundene Vogelarten;
die Erhaltung
und Wiederherstellung strukturreicher Standg ewässer
und Gewässerufer mit vielgestaltiger Verland ungs-, Schwimmblatt- und
Unterwasservegetation sowie Flachwasserbereichen auch als Lebensraum von Sumpf-,
Wasser- und Watvögeln, zum Beispiel Rohrschwirl, Rohrweihe, Teichralle und
verschiedenen Gänse- und Entenarten;
die Erhaltung
und Wiederherstellung eines für Niedermoore typischen
Landschaftswasserhaushaltes, vor allem in den Flussniederungen, mit periodisch
oder ganzjährig überfluteten Flächen oder ganzjährig hohen Grundwasserständen
auch als Voraussetzung für Nahrungsgebiete von Schwarz- und Weißstorch sowie
Lebensräume von Rohr- und Wiesenweihe, Kranich und weiteren an Feuchtgebiete
gebundene Vogelarten;
die Erhaltung
und Wiederherstellung extensiv bewirtschafteter Dauergrünlandflächen,
insbesondere Feucht- und Nasswiesen, möglichst mit winterlicher Überflutung,
insbesondere in enger räumlicher Verzahnung mit Brache- und Röhri chtflächen
sowie Röhrichtsäumen als charakteristische E lemente der Kulturlandschaft
auch als Lebensraum von Vogelarten wie Kiebitz und Braunkehlchen sowie als
Nahrungs- und Rastflächen von Vogelarten wie Schwarz- und Weißstorch, Kranich
und Goldregenpfeifer;
die Erhaltung und Wiederherstellung der
Funktion als Rastgebiet als Bestandteil eines leistungs- und funktionsfähigen
Naturhaushalts, insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter
Rastflächen für verschiedene Rastvögel, beispielsweise Schwäne, Gänse- und
Entenarten und Watvögel;
die Erhaltung
und Wiederherstellung einer arten- und individuenreichen Fauna von Wirbellosen
(insbesondere Großinsekten), Amphibien und weiteren Kleintieren als
Nahrungsangebot sowie als Ausdruck eines leistungs- und funktionsfähigen
Naturhaushaltes.