# § 3 VO-ID212860 (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck

des Landschaftsschutzgebietes ist

die Erhaltung

und Wiederherstellung einer weitgehend unzerschnittenen, strukturreichen,

vielfältigen, offenen, von Ackerflächen geprägten Agrarlandschaft mit einem

hohen Anteil an Strukturelementen wie Hecken, Baumreihen, Einzelgehölzen, Söllen, Gräben, Lesesteinhaufen, Brachen, Randstreifen und

Trockenrasen sowie einer mosaikartigen Nutzungsstruktur als Lebensraum von

Vogelarten wie Wiesenweihe, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan,

Braunkehlchen und Raubwürger sowie als Nahrungsflächen von Vogelarten wie

Weißstorch, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, Rohr- und Wiesenweihe;

die Erhaltung

und Wiederherstellung von landschaftstypischen Alleen, insbesondere von

Eichenalleen und strukturierten Waldrändern mit Eichenanteil, angrenzend an

mineralische Ackerstandorte auch als Lebensraum des Ortolans in seinem

bedeutendsten Vorkommen in Brandenburg;

die Erhaltung

und Wiederherstellung von Trockenrasen mit Dornbüschen und Wildobstbeständen als

Bestandteil einer abwechslungsreichen Landschaft auch als Lebensraum

charakteristischer Tier- und Pflanzenarten, wie zum Beispiel Heidelerche,

Sperbergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger, Zauneidechse, Sand-Strohblume und

Heide-Nelke;

die Erhaltung

und Wiederherstellung landschaftsbildprägender reich strukturierter, naturnaher

Laub- und Laubmischwälder mit hohem Altholzanteil, alten Einzelbäumen,

Überhältern sowie einem hohen Anteil an stehendem und liegendem Totholz auch als

Lebensraum von Schwarzstorch, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, See- und

Fischadler, Schwarz- und Mittelspecht, Zwergschnäpper, Baumfalke und weiteren

waldgebundenen Vogelarten;

die Erhaltung

und Wiederherstellung intakter Bruchwälder und Waldmoore mit naturnahem

Wasserstand und naturnaher Wasserstandsdynamik wegen ihrer Eigenart und

Schönheit auch als Lebensraum insbesondere von Schwarzstorch, Kranich und

Waldwasserläufer;

die Erhaltung

und Wiederherstellung landschaftsästhetisch wertvoller, nährstoffarmer, lichter

und halboffener Kiefernwälder mit Laubholzanteilen und reich gegliederten

Waldrändern sowie Kiefernheiden und -gehölzen als Lebensraum von Ziegenmelker,

Heidelerche, Baumfalke, Wiedehopf, Raubwürger und weiteren Vogelarten;

die Erhaltung

und Wiederherstellung der Löcknitz und der Stepenitz sowie ihrer Nebenflüsse als

gliedernde und verbindende Landschaftselemente mit weitgehend unverbautem,

strukturreichem und naturnahem Erscheinungsbild, ausg eprägter

Gewässerdynamik, Mäander- und Kolkbildungen, Uferabbrüchen, Steilwandbildungen,

Altarmen, Sand- und Kiesbänken auch als Nahrungsgebiet des Schwarzstorches sowie

Lebensraum des Eisvogels und weiterer fließgewässergebundener Vogelarten;

die Erhaltung

und Wiederherstellung intakter Moore, Sümpfe, Torfstiche und Kleingewässer mit

naturnahen Wasserständen und naturnaher Wasserstandsdynamik in ihrer Vielfalt

und landschaftlichen Schönheit auch als Nahrungsgebiet des Schwarzstorches sowie

als Lebensraum von Rohrweihe, Kranich, Waldwasserläufer und weiteren an

Feuchtgebiete gebundene Vogelarten;

die Erhaltung

und Wiederherstellung strukturreicher Standg ewässer

und Gewässerufer mit vielgestaltiger Verland ungs-, Schwimmblatt- und

Unterwasservegetation sowie Flachwasserbereichen auch als Lebensraum von Sumpf-,

Wasser- und Watvögeln, zum Beispiel Rohrschwirl, Rohrweihe, Teichralle und

verschiedenen Gänse- und Entenarten;

die Erhaltung

und Wiederherstellung eines für Niedermoore typischen

Landschaftswasserhaushaltes, vor allem in den Flussniederungen, mit periodisch

oder ganzjährig überfluteten Flächen oder ganzjährig hohen Grundwasserständen

auch als Voraussetzung für Nahrungsgebiete von Schwarz- und Weißstorch sowie

Lebensräume von Rohr- und Wiesenweihe, Kranich und weiteren an Feuchtgebiete

gebundene Vogelarten;

die Erhaltung

und Wiederherstellung extensiv bewirtschafteter Dauergrünlandflächen,

insbesondere Feucht- und Nasswiesen, möglichst mit winterlicher Überflutung,

insbesondere in enger räumlicher Verzahnung mit Brache- und Röhri chtflächen

sowie Röhrichtsäumen als charakteristische E lemente der Kulturlandschaft

auch als Lebensraum von Vogelarten wie Kiebitz und Braunkehlchen sowie als

Nahrungs- und Rastflächen von Vogelarten wie Schwarz- und Weißstorch, Kranich

und Goldregenpfeifer;

die Erhaltung und Wiederherstellung der

Funktion als Rastgebiet als Bestandteil eines leistungs- und funktionsfähigen

Naturhaushalts, insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter

Rastflächen für verschiedene Rastvögel, beispielsweise Schwäne, Gänse- und

Entenarten und Watvögel;

die Erhaltung

und Wiederherstellung einer arten- und individuenreichen Fauna von Wirbellosen

(insbesondere Großinsekten), Amphibien und weiteren Kleintieren als

Nahrungsangebot sowie als Ausdruck eines leistungs- und funktionsfähigen

Naturhaushaltes.

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Zitiervorschlag: § 3 VO-ID212860 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

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