Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“
VO-ID212859§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212859/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von
rund 9.915 Hektar. Es liegt in den Gemarkungen Priort, Döberitz, Dallgow,
Seeburg, Groß Glienicke, Sacrow, Fahrland, Neu Fahrland, Gatow, Potsdam,
Bornim, Marquardt, Kartzow, Krampnitz, Elstal, Nedlitz und Wustermark. Zur
Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze als Anlage 1 und eine
Liste der ganz oder teilweise betroffenen Gemarkungen und Flure als Anlage 2
beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212859/2#abs-2 (2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in
Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie
eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Verortung im
Gelände ermöglichen die in Anlage 3 Nr. 1 aufgeführten
zwölf topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000. Maßgeblich
für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3 Nr. 2
aufgeführten 76 Flurkarten und den in Anlage 3 Nr. 3 aufgeführten
vier Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212859/2#abs-3 (3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste
Naturschutzbehörde, in Potsdam, bei den Landkreisen Potsdam Mittelmark und
Havelland sowie bei der kreisfreien Stadt Potsdam, untere
Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos
eingesehen werden.