Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“
VO-ID212859§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten, nördlich von
Potsdam und westlich von Berlin gelegenen Flächen in den Landkreisen
Potsdam-Mittelmark, Havelland und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung "Königswald mit Havelseen und Seeburger
Agrarlandschaft".