Die in § 2 näher bezeichneten, nördlich von
Potsdam und westlich von Berlin gelegenen Flächen in den Landkreisen
Potsdam-Mittelmark, Havelland und der kreisfreien Stadt Potsdam werden als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung "Königswald mit Havelseen und Seeburger
Agrarlandschaft".