Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Brandenburger Osthavelniederung“
VO-ID212850§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck ist
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes, insbesondere
der landschaftsprägenden, zum großen Teil naturnahen
Flußniederung der Havel mit ihrem mäandrierenden Flußlauf, den
Altarmen, Inseln und Verlandungszonen sowie der sie begrenzenden End-, Stauch-
und Grundmoränengebiete,
der durch den Wechsel von Röhrichten, Feuchtgrünland,
kleinflächigen Wäldern und Trockenrasen strukturierten, offenen
Kulturlandschaft,
der historisch entstandenen, weiträumigen Siedlungsstrukturen mit
Alleen, Wiesen, Weiden, Äckern und Obstpflanzungen;
die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, insbesondere
des naturnahen Verlaufs der Havel, der Uferzonen, der Verlandungs- und
Überflutungsbereiche und der Regenerationsfähigkeit der
Gewässer,
der weiträumigen, wechselhaften Landschaftsstruktur mit
vielfältigen Biotopen und Landschaftselementen wie Röhrichten,
Feuchtwiesen, Bruchwäldern, Feldgehölzen, Hecken,
Solitärbäumen, Äckern und Trockenrasen,
der Lebensbedingungen und Lebensräume von gefährdeten
Pflanzengesellschaften wie Schwimmblatt- und Feuchtwiesengesellschaften,
Erlenbrüche, Eichenmischwälder, kontinentale Trockenrasen- und
vereinzelte Salzstellengesellschaften sowie von gefährdeten Tierarten,
der Funktionsfähigkeit der Böden durch die Sicherung und
Förderung der natürlichen Vielfalt an Bodeneigenschaften sowie den
Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Abbau und Erosion,
der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes und der Wassergüte
der Still- und Fließgewässer sowie der Sicherung und
Wiederherstellung einer unbeeinträchtigten Grundwasserneubildung,
wegen der Bedeutung des Gebietes im Rahmen der Biotopvernetzung zum
Naturschutzgebiet "Rietzer See" und den Landschaftsschutzgebieten
"Westhavelland" und "Potsdamer Wald- und Havelseengebiet";
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen
Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der
Ballungsräume Brandenburg und Potsdam, insbesondere
durch eine der Landschaft und Naturausstattung angepaßten
Förderung der Erlebbarkeit des Landschaftsraums, vor allem der
Gewässer und Niederungsgebiete,
durch eine Verbesserung der landschaftlichen Einbindung der
Siedlungsbereiche unter Berücksichtigung der historisch gewachsenen
dörflichen Strukturen;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche
und nachhaltige Landnutzung.