Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Brandenburger Osthavelniederung“
VO-ID212850§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212850/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von
rund 9.381 Hektar. Es liegt im Landschaftsraum "Brandenburg-Potsdamer
Havelgebiet" zwischen den Städten Brandenburg an der Havel und Ketzin
und schließt im Norden Teile der "Nauener Platte", im
Süden Teile des "Lehniner Landes" ein.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des
Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212850/2#abs-2 (2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in
Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter
Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in
Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführten topografischen
Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50 000, Kartenblätter 0807-3
und 0807-4, dienen der räumlichen Einordnung des
Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die
in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 13 topografischen Karten im Maßstab 1
: 10 000. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in
den in Anlage 2 Nr. 3 aufgeführten 78 Flurkarten und in den in Nummer 4
aufgeführten drei Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212850/2#abs-3 (3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste
Naturschutzbehörde, in Potsdam, sowie bei dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
und der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, untere
Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos
eingesehen werden.