Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“

VO-ID212846

§ 3 Schutzzweck

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Das Gebiet gehört zum Elbe-Mulde-Tiefland und umfasst die Brandenburger Elbtalniederung. Schutzzweck ist

die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere

die Bewahrung des Elbe-Ökosystems, der Grünland- und naturnahen Auenbereiche sowie der Uferkanten und -terrassen,

der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung der Bodeneigenschaften und den Schutz des Bodens vor Bebauung, Verdichtung, Abbau und Erosion,

der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes,

der seltenen, gefährdeten und charakteristischen Lebensräume wie weiträumige grünlandgeprägte Flusslandschaften, Kies- und Schotterbänke, Steilufer sowie Verlandungszonen, Auenwälder, Altarme, Röhrichte, Obstbaumreihen, -alleen und -wiesen,

eines landschafts- und länderübergreifenden Biotopverbundes mit der nördlich angrenzenden Elbaue Torgau und dem südlich gelegenen Riesaer Elbetal sowie dem Seußlitzer Elbehügelland,

als Überwinterungsgebiet von Seeadlern und störungsarmer Rast- und Überwinterungsplatz für Wat- und Wasservögel,

für eine nachhaltige landwirtschaftliche Bodennutzung und den hierdurch bedingten Lebensräumen für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen;

die Erhaltung und Entwicklung

von feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis subalpinen Stufe, mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) sowie Flüssen mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p. als Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42) – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie,

von Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) und Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche) (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritärer Lebensraumtyp nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie;

die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere

der durch Grünland geprägten Niederungslandschaft der Elbe mit Deichen und Elbe-Altarmen,

der landschaftsprägenden Alleen, Hecken, Feldgehölze und Baumreihen entlang der Straßen, Feldsteinpflasterstraßen, Deiche und Gewässer;

die Erhaltung, Entwicklung sowie die teilweise Wiederherstellung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung und seines Entwicklungspotenziales für die landschaftsbezogene Erholung, insbesondere für das Wandern, Rad- und Wasserwandern sowie eine landschaftsschonende wasserorientierte Freizeitgestaltung.

§ 2 § 4